FAQ
Auftraggeber:innen
Muss ich Mitglied werden, um das Inkassoservice nutzen zu können?
Nein, wir binden unsere Auftraggeber:innen nicht durch Mitgliedschaft, weil ausschließlich Kundenzufriedenheit über weitere Auftragserteilung entscheiden soll.
Wie lange dauert durchschnittlich eine Fallabwicklung?
Nach ca. 3 Monaten liegt ein Ergebnis vor.
Wie oft muss ich mahnen, bevor ich eine Forderung übergeben darf?
Das Mahnen ist grundsätzlich nicht rechtlich erforderlich. Eine Zahlungserinnerung zu versenden und eventuell nochmals zu mahnen ist allerdings üblich und wird von uns empfohlen.
Ab welcher Höhe darf eine Forderung dem Inkasso übergeben werden?
Grundsätzlich gibt es kein unteres Limit.
Kann ich als Privatperson einen Fall übergeben?
Selbstverständlich, wir beraten Sie gerne.
Ich habe keine aktuelle Adresse der schuldhaften Person. Kann ich die Forderung trotzdem übergeben?
Ja, wir ermitteln die aktuelle Adresse der schuldhaften Person.
Welche Kosten entstehen für mich?
Die Inkassokosten sind Schadenersatz des Auftraggebers/der Auftraggeber:in und werden daher dem/der Schuldner:in angelastet.
Schuldner:in
Was kann ich tun, wenn ich die Forderung nicht sofort zur Gänze bezahlen kann?
Eine Ratenvereinbarung ist grundsätzlich möglich. Die Ratenhöhe muss allerdings im angemessenen Verhältnis zur Gesamtschuld stehen. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Warum muss ich Inkassokosten zahlen?
Durch den Zahlungsverzug werden die verrechneten Inkassokosten aus dem Titel des Schadenersatzes (§ 1333 ABGB) begehrt.
Im Bundesgesetzblatt vom 27.03.1996, 41. Stück ist die Höhe geregelt.
Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es?
Führen Sie bitte eine Überweisung auf das angeführte Konto durch
Empfänger: KMS Inkasso GmbH
IBAN: AT11 1100 0018 2399 5400
BIC/SWIFT: BKAUATWW
Bank: UniCredit Bank Austria AG
Verwendungszweck: Aktenzeichen
oder zahlen Sie via PayPal
PayPal-Account: paypal(at)kms-inkasso.at
Kreditkartenzahlung ist nicht möglich.
Ich habe nichts bestellt. - Ich habe den Vertrag gekündigt. - Die Lieferung/Leistung war mangelhaft.
Warum soll ich bezahlen?
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Einwand direkt (telefonisch oder per E-Mail) unter Angabe des Aktenzeichens an uns. Wir klären den Fall mit Ihrem/r Gläubiger:in.